Brüssel verschiebt EU-Methanverordnung (EUMR)

Die EU will die Einführung der heftig umstrittenen Europäischen Methanverordnung (EU Methane Regulation, EUMR) um ein Jahr verschieben, kündigte der Energiekommissar Dan Jørgensen in einem Interview am Freitag an. Er begründete den geplanten Schritt mit der aktuellen Energiepreiskrise und den Unsicherheiten der internationalen Öl- und Gasversorgung.

Jørgensen teilte noch keine Details mit und verwies auf die Beratungen der EU-Energieminister, die heute und morgen (28./29. Sep.) in Dublin stattfinden.

Die Methanverordnung soll Gas- und Ölimporteure verpflichten, die Menge der Methanemissionen in ihren Lieferketten zu überwachen und unter einen bestimmten Grenzwert zu reduzieren (Details auf der UBA-Themenseite).

Methan ist nach CO2 das zweitwichtigste Treibhausgas. Es wirkt zwar nur etwa 12 Jahre in der Atmosphäre, aber der THG-Effekt ist in diesem Zeitraum so stark, dass Methan auch über 100 Jahre gerechnet (GWP 100) noch 30 Mal schädlicher ist als CO2. 

Methan (CH4) ist der wichtigste Bestandteil von Erdgas mit einem Anteil von üblicherweise 85 Prozent oder darüber. Es kann z.B. bei Leckagen während der Förderung von Öl und Gas, in Gaspipelines oder in LNG-Schiffsmotoren in die Atmosphäre gelangen.

Ein großer Teil der Methanemissionen könnte mit relativ geringem technischem Aufwand vermieden werden. Ihre Eindämmung gilt daher als eine der wirksamsten und gleichzeitig kostengünstigsten Klimaschutzmaßnahmen.

Aus dem Energiesektor entweichen laut IEA jedes Jahr knapp 150 Mio. Tonnen Methan direkt in die Atmosphäre. Dafür sind vor allem die Ölindustrie (45 Mio. t), die Kohlebranche (43 Mio. t) und die Erdgasindustrie (36 Mio. t) verantwortlich. Der größte Teil dieser Mengen entsteht bei der Förderung der Energierohstoffe.

Die Verschiebung würde bedeuten, dass Öl- und Gasimporteure erst ab dem Jahr 2028 die Methanintensität ihrer Lieferketten überwachen (MRV) und zu einem späteren Zeitpunkt auch reduzieren. 

Ursprünglich sollte die EUMR schon ab dem kommenden Jahr gelten. Die EU-Kommission reagierte auf den wachsenden politischen Widerstand zunächst im Juli mit einer vorübergehenden Aussetzung der vorgesehenen Strafzahlungen bis 2030, während die Verordnung selbst in Kraft treten sollte. Das könnte jedoch erhebliche rechtliche Unsicherheiten erzeugen, so die Energiebranche.

Die Öl- und Gasindustrie läuft bereits seit vielen Monaten Sturm gegen die neuen Regelung, vor allem in den USA. Dort warnte US-Präsident Trump vor einem Lieferstopp. Die LNG-Exportnationen Qatar, Algerien und Nigeria lehnen sie ebenfalls ab.

Auch der französische Präsident Emmanuel Macron forderte schon im Sommer zusammen mit einem Dutzend weiterer Mitgliedstaaten der EU eine Verschiebung, um die Öl- und Gasversorgung nicht zusätzlich zu gefährden oder zu verteuern. Ähnlich positionierten sich auch die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und der deutsche Strom- und Gaskonzern Uniper. 

Der spanische Öl- und Gaskonzern Repsol verwies darauf, dass 90 Prozent seiner Ölimporte gefährdet seien, da die Lieferanten die geforderten Methandaten nicht zur Verfügung stellen würden. ExxonMobil schätzte, dass 80 Prozent der Ölimporte der EU die Kriterien der EUMR nicht einhalten könnten.