Der Referentenentwurf für ein neues KHPG
Wirtschaftsministerin Reiche hat im September von der Koalition den Auftrag erhalten, bis Anfang Dezember einen Gesetzentwurf für einen „Spritpreisdeckel“ vorzulegen.
Heute wurde ein 18-seitiger Referentenentwurf bekannt. Es ist also keine Endfassung und kein abgestimmter Text:
„Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Höchstpreisregelung für Kraftstoffe“
(Stand 1. Nov. 2026) Download
Die wichtigsten Punkte:
Das sog Kraftstoffhöchstpreisgesetz, kurz KHPG, ermächtigt die Bundesregierung , im Krisenfall eine Rechtsverordnung zu erlassen, die einen Höchstpreis an Tankstellen jeweils für Dieselkraftstoff und Benzin festlegt.
Die Hürden sind allerdings hoch und es gibt eine Reihe von Einschränkungen:
(a) Die Bundesregierung darf nur dann einen Höchstpreis festlegen,
„wenn die Preissteigerung bei Diesel oder Benzin in drei aufeinander folgenden Wochen im Vergleich zur Vorwoche in Deutschland um mehr als 5 Prozentpunkte über der Preissteigerung des Durchschnitts aus den Preismeldungen der restlichen EU-Länder liegt.
(b) Die bereits steil gestiegenen Gewinnmargen in der Mineralölindustrie sind nicht Gegenstand der KHPG. Die Rechnung beginnt erst nach der zweiten Januarwoche 2027. Der Deckel kann also frühestens im Februar 2027 wirksam werden.
(c) Der Preisdeckel ist kein Automatismus. Das KHPG bietet dafür nur die rechtliche Grundlage. Ob eine Bundesregierung davon Gebrauch machen will, ist ihr überlassen.
(d) Die Bundesländer dürfen davon nach oben und überraschenderweise auch nach unten abweichen. Der Spielraum der Länder wird im Entwurf sehr weit gefasst. Es könnte also zu einem Flickenteppich mit sehr unterschiedlichen Spritpreisen, zu Tanktourismus und hohem politischen Druck auf einzelne Landesregierungen kommen.
(e) Nach § 4 des KHPG endet die Höchstpreis-Vorschrift nach spätestens drei Monaten.
Meine erste Einschätzung
Der Entwurf wird für neuen Koalitionsärger sorgen.
Der Spritpreisdeckel sollte eigentlich die Verbraucher vor hohen Spritpreisen schützen, sobald der aktuelle Tankrabatt Ende Dezember ausläuft. Stand heute (2,28 bzw. 2,13 €/l) wären die Spritpreise danach sofort in der Nähe der Jahreshöchststände.
Der Gesetzentwurf macht jedoch aus der geplanten Verbraucherschutzmaßnahme einen eng definierten Krisenmechanismus, der vermutlich nie eingesetzt wird.
Warum? Die jetzige Formulierung legt nahe, dass die deutschen Tankstellenpreise (vor Steuern/Abgaben) dreimal hintereinander (!) im Vergleich zur jeweiligen Vorwoche um mindestens fünf Prozentpunkte schneller steigen müssten als der Durchschnittspreis der anderen EU-Staaten.
(Anmerkung: Ich will nicht ausschließen, dass der Entwurf missverständlich formuliert war und eine Preissteigerung über einen Zeitraum von drei Wochen gemeint war.)
Das bedeutet: Die Dieselpreise (vor Steuern/Abgaben) müssten sich nach dieser Vorgabe in Deutschland schlagartig in drei Wochen um mindestens 21 ct/l (3 Wochen mal 7 ct; bei einem Basispreis von 1,40 €/l für Diesel vor Abgaben und Steuern) vom EU-Durchschnitt entfernen.
Meine jüngste Analyse der Übergewinne im EU-Tankstellenmarkt (im Auftrag von Greenpeace e.V., vgl. v.a. Kap. 4.2) zeigt jedoch, dass dieser Fall sehr unwahrscheinlich ist. Übergewinne und steil steigende Raffineriemargen sind ein europaweites Phänomen, das nur in wenigen kleinen Kraftstoffmärkten tatsächlich nicht oder kaum sichtbar wird.
Der deutsche Kraftstoffmarkt, der größte in der EU, müsste sich also preislich weitgehend von den europäischen Preistrends abkoppeln, damit die Voraussetzungen des KHPG erfüllt werden. Das ist fast undenkbar, falls keine Notstände auftreten wie z.B. der Ausfall großer Pipelines oder deutscher Seehäfen.
Doch in diesem Fall wäre die Sicherung der Versorgung oberstes Gebot und das KHPG käme ohnehin nicht in Betracht.
Der Preisdeckel des KHPG reagiert also nur auf eine spezifisch deutsche Preiskrise. Wenn die Tankstellenpreise europaweit steigen, ist er nutzlos.
Hinzu kommt: Nach spätestens drei Monaten muss der Preiseingriff enden, so das KHPG. Die Preise würden wieder nach oben springen. Unklar ist, ob sich die deutschen Preise dann erneut vom EU-Durchschnitt nach oben absetzen, wenn das KHPG wieder eingesetzt werden soll.
Fazit: Unter dem Strich wirkt der Referentenentwurf wie Dienst nach Vorschrift. Ja, es ist dem Namen nach ein Spritpreisdeckel. Doch er soll nach Möglichkeit nie zum Einsatz kommen. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist damit nicht geholfen.
