EU RED IV: Leak zeigt deutliche Veränderungen für den Kraftstoffsektor

Agence Europe hat ein bislang unveröffentlichtes Paper der EU-Kommission für die geplante Weiterentwicklung der Richtlinie RED III (2023), also RED IV, veröffentlicht.   

🔷 In diesem „Impact Assessment“ wird beschrieben, wie die RED III nach 2030 weiterentwickelt und mit den Zielen für 2040 harmonisiert werden soll.

🔷 Gleichzeitig reagiert das Paper auf den schleppenden Hochlauf in einigen Märkten und auf den wachsenden politischen Widerstand in vielen Mitgliedstaaten gegen Detailregelungen durch die Brüsseler Behörde.

🔷 Auch die Architektur der Energie- und Verkehrspolitik soll vereinfacht werden. An die Stelle zahlreicher sektoraler Unterziele soll ein „Enabling Framework“ treten. Damit soll insbesondere das Zusammenspiel zwischen RED und ETS vereinfacht werden.

🔴 Das „Impact Assessment“ enthält auch für unsere Themen („Oil and Fuels“) wichtige Ideen und Zahlen.

Vorab: Noch ist hier nichts in Stein gemeißelt. Es ist der erste Entwurf für Vorschläge, die bis Ende des Jahres in einen offiziellen Vorschlag der EU-Kommission für RED IV münden sollen. Der Weg bis zu einer neuen Richtlinie ist also noch weit. 

Auch gibt es in dem Paper viele Leerstellen oder vage formulierte Statements. Die folgende Auswahl und Interpretation kann daher nur vorläufig sein.

🔷 Zentrale Punkte:

Die übergeordneten Dekarbonisierungsziele und Ausbauziele für Renewable Energy bleiben bestehen, aber der Weg dahin wird stärker als bisher den Mitgliedstaaten überlassen. 

Im Verkehrsbereich gilt:

  • Vorrang für die direkte Elektrifizierung des Verkehrs 
  • Ambitionen im Bereich Wasserstoff werden zurückgeschraubt
  • Biofuels gewinnen an Relevanz, aber stärker als bisher unter dem Gesichtspunkt europäischer Versorgungssicherheit.  
  • RFNBO/eFuels sollen mehr auf Hard-to-Abate-Sektoren, also vor allem den See- und Luftverkehr konzentriert werden. 

🔷 Nationale Quoten

Das bisherige verbindliche Ziel der RED III im Verkehrsbereich (29 % Erneuerbare oder 14,5 % THG-Minderung) soll nach 2030 wegfallen. Die Verpflichtungen für Fuel Supplier („THG-Quoten“) sollen jedoch bestehen bleiben. Wie hoch die Quoten für alternative Kraftstoffe ausfallen, können die Mitgliedstaaten künftig selbst entscheiden. Es wird also ein komplexes Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Quotensysteme geben.

🔷 Wasserstoff/RFNBO

Die Ambitionen im Bereich Wasserstoff werden zurückgeschraubt. Damit reagiert die EU-Kommission auf die anhaltend hohen Kosten und die geringe Verfügbarkeit von Grünem Wasserstoff. 

In der EU erzeugter Wasserstoff soll klaren Vorrang vor importierten Wasserstoffderivaten (wie z.B. Ammoniak) erhalten.

Die verbindlichen nationalen RFNBO-Quoten von 1 % im Verkehr (sowie 42 % bzw. 60 % in der Industrie) sollen durch ein nur indikatives EU-Ziel von 8 Mio. Tonnen Wasserstoff bis 2040 ersetzt werden. Wer erneuerbaren Wasserstoff an Raffinerien oder an Hersteller von Derivaten für die Luft- und Schifffahrt liefert, kann die Zertifikate an Kraftstoffanbieter verkaufen.

Für eFuels im Straßenverkehr enthält das Paper keinen eigenständigen Ausbaupfad. Der Schwerpunkt verschiebt sich stärker als bisher Richtung Luft- und Seeverkehr. 

🔷 Biokraftstoffe

Der Deckel für konventionelle Biokraftstoffe (Crop-based Biofuels) soll für alle Staaten einheitlich auf 7 % steigen. Heute sind es im Durchschnitt 4,9 %.  

Proteinreiche Pflanzen mit hohem ILUC-Risiko sollen stärker als bisher anrechenbar sein. Dafür soll es eine Art „Notbremse“ geben, falls die Lebensmittelpreise zu stark ansteigen.

🔷 Advanced Biofuels 

Die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe (bisher 5,5 %) läuft 2030 aus und wird nicht erneuert. Die Abhängigkeit von importierten abfallbasierten Biokraftstoffen (Annex IX) soll zugunsten lokaler Produkte reduziert werden. Die Zertifizierung von Importen wird verschärft. Vor-Ort-Prüfungen müssen möglich sein. Damit reagiert man vor allem auf die vielen Verdachtsfälle in China.

🔷 Fossile Kraftstoffe

Direkte Vorgaben gegen fossile Kraftstoffe enthält das Paper nicht. Hier soll vor allem der CO2-Preis im geplanten ETS2 ab 2028 wirken, ergänzt um die THG-Quote und die CO2-Flottenregulierung im Straßenverkehr. Für den Luft- und Seeverkehr wirken bereits die Verordnungen ReFuelEU Aviation bzw. FuelEU Maritime unmittelbar.